Jusletter

Planungszone in Oensingen SO bleibt auf drei Jahre beschränkt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Planungszone in Oensingen SO bleibt auf drei Jahre beschränkt, in: Jusletter 1. September 2014
BGer – Die Solothurnische Gemeinde Oensingen hat 2011 für das Gebiet Hunzikermatte bis Hinterdorf eine fünfjährige Planungszone erlassen. Das Bundesgericht bestätigt nun den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, das die Dauer – und damit den faktischen Baustopp – auf drei Jahre verkürzt hat. (Urteil 1C_141/2014)

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