Planungszone in Oensingen SO bleibt auf drei Jahre beschränkt
BGer – Die Solothurnische Gemeinde Oensingen hat 2011 für das Gebiet Hunzikermatte bis Hinterdorf eine fünfjährige Planungszone erlassen. Das Bundesgericht bestätigt nun den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, das die Dauer – und damit den faktischen Baustopp – auf drei Jahre verkürzt hat. (Urteil 1C_141/2014)
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