Jusletter

Der urteilsunfähige Patient – eine zivilrechtliche Auslegeordnung

  • Autor/Autorin: Regina Aebi-Müller
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Personenrecht, Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Zitiervorschlag: Regina Aebi-Müller, Der urteilsunfähige Patient – eine zivilrechtliche Auslegeordnung, in: Jusletter 22. September 2014
Der urteilsfähige Patient muss einer medizinischen Behandlung immer selber zustimmen, während der urteilsunfähige Patient der Vertretung bedarf. Aufgrund dieses gesetzgeberischen Konzepts, das auch im neuen Erwachsenenschutzrecht seinen Niederschlag gefunden hat, kommt dem Urteilsfähigkeitsbegriff zentrale Bedeutung zu. Der Beitrag setzt sich damit und mit der Frage auseinander, wie die Urteilsfähigkeit zu klären und wie bei Urteilsunfähigkeit des Patienten vorzugehen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Problemstellung
  • II. Grundlagen
  • 1. Rechtliche Einordnung der Arzt-Patienten-Beziehung
  • 2. Rechts- und Handlungsfähigkeit und deren Bedeutung im Kontext des Arztrechts
  • a) Begriffliches
  • b) Voraussetzungen der Handlungsfähigkeit
  • c) Verschiedene Stufen der Handlungsfähigkeit
  • aa) Übersicht
  • bb) Urteilsfähigkeit genügt für Einwilligung in Behandlung
  • cc) Volle Handlungsfähigkeit ist erforderlich für den Vertragsschluss
  • III. Begriff der Urteils(un)fähigkeit
  • 1. Vorbemerkungen und Grundlagen
  • 2. Subjektive Voraussetzungen der Urteilsfähigkeit
  • a) Übersicht
  • b) Willensbildungsfähigkeit
  • aa) Erfordernis verstandesmässiger Einsicht (Intellekt)
  • bb) Realitätsbezug des Urteilsvermögens
  • cc) Fähigkeit zur Bildung und Abwägung nachvollziehbarer Motive
  • dd) Fähigkeit zur Motivkontrolle und Willensbildung
  • c) Willensumsetzungsfähigkeit
  • 3. Objektive Ursachen der Urteilsunfähigkeit
  • a) Kindesalter
  • b) Psychische Störung und geistige Behinderung
  • c) Schwere somatische Erkrankungen
  • d) Rausch und ähnliche Zustände
  • 4. Relativität der Urteilsfähigkeit
  • a) Problemstellung
  • b) Relativität in zeitlicher Hinsicht
  • c) Relativität in sachlicher Hinsicht
  • 5. Urteilsfähigkeit und «natürlicher Wille»
  • 6. Insbesondere zur Urteilsfähigkeit mit Bezug auf die Einwilligung zur Behandlung
  • a) Problematik des «proper standard of capacity»
  • b) Mögliche Beeinträchtigungen der Urteilsfähigkeit im Behandlungskontext
  • 7. Insbesondere zur Urteilsfähigkeit bzw. Handlungsfähigkeit mit Bezug auf den Vertragsabschluss
  • IV. Nachweis der Urteils(un)fähigkeit
  • 1. Problemstellung und Beweislast
  • 2. Zum Beweis der Urteils(un)fähigkeit
  • 3. Sachverhalt und Rechtsfragen
  • 4. Beweismittel
  • a) Zeugenaussagen
  • b) Krankengeschichte und Tests
  • c) Gutachten
  • d) Unvernünftigkeit von Anordnungen
  • e) Erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen
  • V. Exkurs: Zum Umgang mit Patienten mit zweifelhafter Urteilsfähigkeit
  • VI. Urteilsfähigkeit und ‚Entscheiddelegation’
  • VII. Vertretung des urteilsunfähigen Patienten
  • 1. Übersicht
  • 2. Vorgehen bei Urteilsunfähigkeit des Patienten
  • 3. Einbezug der urteilsunfähigen Person (Partizipationsrecht)
  • a) Allgemeines
  • b) Insbesondere zum Partizipationsrecht des Minderjährigen
  • 4. Vertretungskaskade nach Art. 378 ZGB
  • a) Die zur Vertretung berufenen Personen
  • b) Konflikt mehrerer Vertretungsberechtigter
  • 5. Inhalt des Vertreterentscheids
  • a) Grundsätze
  • b) Weisungen in einer Patientenverfügung
  • c) Kasuelle und habituelle Urteilsunfähigkeit
  • d) Mutmasslicher Wille des Patienten
  • e) Objektive Interessen des Patienten
  • 6. Besonderheiten bei Dringlichkeit
  • 7. Aufgaben der Erwachsenenschutzbehörde
  • VIII. Bedeutung der Patientenverfügung (PV)
  • 1. Übersicht
  • 2. Errichtung und Widerruf der Patientenverfügung
  • a) Gültigkeitsvoraussetzungen der PV
  • aa) Voraussetzung der Urteilsfähigkeit
  • bb) Formerfordernisse
  • cc) Hinterlegung der PV
  • b) Mögliche Inhalte der PV
  • c) Widerruf der PV
  • 3. Rechtswirkungen der Patientenverfügung
  • a) Voraussetzung der Urteilsunfähigkeit des Patienten
  • b) Klärung des Vorliegens einer Patientenverfügung
  • c) Grundsatz: Verbindlichkeit der Anordnungen
  • d) Erfordernis der Auslegung der PV
  • e) Ausnahme: Abweichen von der PV
  • aa) Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften und nicht indizierte Behandlung
  • bb) Zweifel am freien Willen
  • cc) Widerspruch zum (aktuellen) mutmasslichen Willen
  • dd) Vorgehen bei Nichtbefolgung der PV
  • f) Bedeutung der ungültigen bzw. unwirksamen PV
  • 4. Anrufung und Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde
  • IX. Schlussbemerkungen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.