Irrecevabilité des plaintes pour calomnie d'un ancien curé
BGer – Ein Geistlicher, welcher seinen guten Namen durch Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs beschmutzt sah, griff wegen Verleumdung mehrere Personen an, welche gegen ihn ihre Denunziationen bezeugten. Alle Beschwerden des Mannes wurden vom Bundesgericht abgewiesen. (Urteile 6B_51/2014, 6B_48/2014 et 6B_49/2014) (sts)
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