Jusletter

Ständerat will Homophobie nicht strafrechtlich verfolgen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus der Herbstsession 2014
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
  • Zitiervorschlag: Jurius, Ständerat will Homophobie nicht strafrechtlich verfolgen, in: Jusletter 29. September 2014
Wer öffentlich gegen Homosexuelle hetzt, soll auch in Zukunft nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Ständerat hat am 23. September 2014 die vom Kanton Genf geforderte Ergänzung von Verfassung und Antirassismus-Strafnorm abgelehnt.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.