Polizeigesetz ZH
BGer – Den Kantonen ist es erlaubt, verdeckte polizeiliche Ermittlungsmassnahmen zur Verhinderung oder Erkennung künftiger Straftaten einzuführen. Inhaltlich müssen die getroffenen Regelungen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Die neuen Bestimmungen des Polizeigesetzes des Kantons Zürich erfüllen diesen Anspruch nicht in allen Teilen. (Urteil 1C_653/2012)
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