Polizistin darf innerorts nicht 117 km/h fahren
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Aargauer Kantonspolizistin abgewiesen, welche die Tempolimite innerorts um über 60 km/h überschritten hatte, um einen Raser zu identifizieren. Dies rechtfertige eine straffreie Dienstfahrt nicht. (Urteil 6B_1006/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare