Seilziehen um Schweinestall in Deitingen ist beendet
BGer – Das Bundesgericht stützt ein Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts: Ein Landwirt in Deitingen SO erhält nur 210’000 Franken Schadenersatz für einen Schweinestall, den er trotz ursprünglich erteilter Baubewilligung nicht mehr betreiben darf. (Urteile 2C_960/2013, 2C_968/2013 und 2C_973/2013)
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