Unzulässiger Tarif
BVGer – Die Aargauer Regierung hat für das Jahr 2012 einen Tarif für die stationäre Spitalbehandlung in der Klinik Hirslanden Aarau beschlossen, ohne vorher ein Benchmarking gemacht zu haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid des Regierungsrats deshalb aufgehoben und die Sache zurückgewiesen. (Urteile C-4190/2013 und C-4275/2013)
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