Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Pünktlich zum Jahresende möchten wir Ihnen und uns ein Geschenk machen: Die Weblaw App ist ab sofort  im App- und im Google Play Store erhältlich. Ab jetzt sind die Jusletter-Ausgaben für Abonnenten dort im Volltext integriert.
 
Doch dies ist nicht die einzige Neuerung, die die Weblaw AG in diesem Jahr auf die Beine gestellt hat: Die Bücher haben ein neues Layout erhalten, die Weblaw Website ist online gegangen, wir haben unsere Anzeigen «visualisiert», die Sichtbarkeit für Lawjobs-Kunden verbessert, Podcasts lanciert und den Weblaw Shop zur Verfügung gestellt. Zudem haben wir dem Jusletter-Mailing ein neues Design verpasst und unseren Online-Zeitschriften  eine Persönlichkeit eingehaucht; z.B CV Jusletter.
 
Inhaltlich kann Jusletter 2014 auf ausserordentliche Beiträge und Themen zurückblicken. So beispielsweise bei der Realisierung folgender spannender Schwerpunkt-Ausgaben:  Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative, Cybercrime, Energierecht, Arbeits- und neues Sanierungsrecht, Perspektiven des Kirchen- und Staatskirchenrechts in der Schweiz, Chinesiches Recht, Migrationsrecht und Gesundheitsrecht.  Für die tatkräftige Unterstützung und engagierte Arbeit bei diesen Ausgaben und auch allen anderen Beiträgen, die in diesem Jahr in Jusletter erschienen sind, bedanken wir und bei unseren Redaktorinnen und Redaktoren sowie Autorinnen und Autoren.
 
In diesem Sinne freuen wir uns auf weitere interessante, lehrreiche und für Diskussionsstoff sorgende Beiträge – wie auch in dieser Ausgabe.
 
Martin Beyeler stellt, im Lichte des GPA 2012 und des soeben erschienenen Entwurfs für ein neues interkantonales Beschaffungs-Konkordat (IVöB), die Fragen: «Müssen Staatsbetriebe die Geschäfte, die der Ermöglichung und Unterstützung ihrer Produktionstätigkeit dienen, nach den Bestimmungen des öffentlichen Vergaberechts abschliessen?» und: «Dürfen öffentliche Auftraggeberinnen Staatsbetriebe ohne Beachtung des Vergaberechts beauftragen?» Er stellt fest, dass unter dem künftigen Recht Staatsbetriebe bei ihren Beschaffungen mehr Freiheiten haben werden und dass die vergaberechtsfreie Beauftragung von Staatsbetrieben in breiterer Weise zulässig sein wird.
 
Ein Whistleblower (von engl.: «to blow the whistle», «in die Pfeife blasen»; im deutschen Sprachraum auch «Hinweisgeber») ist eine Person, die wichtige Informationen über mutmassliche Missstände an die Arbeitgeberin, an Behörden oder an die Öffentlichkeit bringt. Dazu gehören typischerweise Missstände wie etwa Insiderhandel, Menschenrechtsverletzungen, Datenmissbrauch oder allgemeine Risiken, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfährt. Stefan Rieder befasst sich mit dem arbeitsrechtlichen Umgang von solchen Whistleblowern, insbesondere zeigt er die Rechte und Pflichten bei interner Meldung auf (siehe auch Stefan Rieder, Schutz für Whistleblower – Kommentar zum Gesetzesentwurf, in: Jusletter 20. April 2009).
 
Eine ständig wachsende Zahl von Unternehmens-Existenzen in der Schweiz endet im Konkurs. Dies nicht als eine direkte Folge eines verkannten unternehmerischen Risikos, sondern mehr als «organisierte» Insolvenz, gemäss David Equey. Er setzt sich, unter Berücksichtigung einer vom Rechtsdienst des Waadtländer Baumeisterverbandes durchgeführten Studie über reale Fälle, mit diesem Thema auseinander und fordert vom Gesetzgeber mehr rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen.
 
Das zur Publikation vorgesehene Urteil des Bundesgerichts vom 4. September 2014 zur Bindung der Krankenkassen an die Wahl- und Abstimmungsfreiheit wird von Markus Schefer und Lukas Schaub als konsequente Weiterentwicklung der Rechtsprechung begrüsst. Die Autoren bringen aber auch Kritik an, insbesondere in verfahrensrechtlicher Hinsicht.
 
«Wieviel Wert für welchen medizinischen Beweis?» fragt sich Evalotta Samuelsson (siehe auch Evalotta Samuelsson, Wieviel Evidenz für welche Objektivität?, in: Jusletter 27. Januar 2014). Sie folgt der Kompetenzausscheidung des Bundesgerichts hinsichtlich der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Die genuine Aufgabe des medizinischen Gutachters ist die Beurteilung der funktionellen Leistungseinbussen und -ressourcen. Sie bemängelt indessen, dass sich bezüglich Spezifikation und Detailgrad von funktionellen Leistungsprofilen der Rechtsprechungspraxis (noch) wenig Konkretes entnehmen lässt.
 
Zu guter Letzt freuen wir uns, Herrn Prof. Dr. Sylvain Marchand im Jusletter-Redaktionsteam begrüssen zu dürfen. Er übernimmt die französischsprachige Fachredaktion für Schuldbetreibungs-, Konkurs- und Sanierungsrecht.
 

Diese Ausgabe von Jusletter ist die letzte im Jahr 2014; die nächste Ausgabe erscheint am 12. Januar 2015. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Feiertage, einen guten Start ins neue Jahr und natürlich eine spannende Lektüre. 

 
 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande

 

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