«Kassensturz»-Beiträge zu IV-Gutachten verletzen Persönlichkeit
BGer – In der SRF-Sendung «Kassensturz» über eine IV-Abklärungsstelle sind tatsachenwidrige und persönlichkeitsverletzende Aussagen gemacht worden. Das hat das Bundesgericht festgestellt. Völlig daneben lag der «Kassensturz» allerdings nicht – es wurden tatsächlich Gutachten abgeändert. (Urteil 5A_521/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare