Jusletter

Staatsbetriebe: Einkauf und Absatz unter dem künftigen Vergaberecht

  • Autor/Autorin: Martin Beyeler
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Vergaberecht
  • Zitiervorschlag: Martin Beyeler, Staatsbetriebe: Einkauf und Absatz unter dem künftigen Vergaberecht, in: Jusletter 22. Dezember 2014
Staatlich beherrschte Produktionsbetriebe (Staatsbetriebe) werfen aufgrund ihrer Natur und ihrer Tätigkeiten zwei vergaberechtliche Fragen in besonderer Intensität auf: Müssen sie die Beschaffungsgeschäfte, die ihrer Produktionstätigkeit dienen, nach öffentlichem Vergaberecht abschliessen? Und: Können sie durch öffentliche Auftraggeber ohne Beachtung dieses Rechts mit einer Leistungserbringung beauftragt werden? Der Beitrag geht diesen Fragen im Lichte des GPA 2012 und des soeben erschienenen Entwurfs für eine neue IVöB (E-IVöB) nach und stellt eine Reihe von bedeutsamen Neuerungen vor.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Die Ausgangspunkte
  • II. Der Staatsbetrieb
  • III. Die Fragestellungen
  • IV. Zur subjektiven Unterstellung von Staatsbetrieben (Staatsbetriebe als Auftraggeber)
  • A. Staatsbetriebe der kantonalen und der kommunalen Ebene
  • 1. Unselbständige Staatsbetriebe
  • 2. Selbständige Staatsbetriebe
  • 3. Der neue Vorbehalt zugunsten der für Wettbewerbstätigkeiten vergebenen Aufträge
  • 4. Fazit: Auftragsvergaben von kantonalen und kommunalen Staatsbetrieben
  • B. Staatsbetriebe der Bundesebene
  • C. Nachtrag zur Beachtung der GPA-Revision im Anwendungsbereich des Bilateralen Abkommens
  • D. Nachtrag zu den gemischten Aufträgen
  • V. Zur Frage der Unterstellung der Vergaben zugunsten von Staatsbetrieben (Staatsbetriebe als Auftragnehmer)
  • A. Beschaffung bei externen Staatsbetrieben
  • 1. Die heutige Rechtslage
  • 2. Das künftige Recht
  • a. Neuerungen und Klärungen auf der europäischen Ebene
  • i. Öffentliche Zusammenarbeit
  • ii. Quasi-in-house-Vergabe
  • b. Neuerungen und Klärungen im GPA
  • c. Neuerungen und Klärungen in der Schweiz
  • 3. Fazit in Bezug auf Vergaben an externe Staatsbetriebe
  • B. Beschaffung bei internen Staatsbetrieben
  • C. Beschaffungen von rechtlich monopolisierten Leistungen
  • VI. Zusammenfassung

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