Zum Jahresabschluss 2014 ein weiser Entscheid des Bundesgerichts im Mietrecht
Ein Mitmieter kann eine Kündigung des Vermieters allein anfechten, sofern er die nicht klagenden Mitmieter neben dem Vermieter als Beklagte ins Recht fasst
Kurz vor Jahresende 2014 hat das Bundesgericht einen wichtigen Entscheid im Mietrecht gefällt: Mitmieter müssen nicht zwingend zusammen eine Kündigung des Vermieters anfechten. Zur Anfechtung ist ein Mitmieter auch allein legitimiert. Allerdings muss er die sich nicht an der Anfechtung beteiligenden Mitmieter neben dem Vermieter als Beklagte ins Recht fassen.
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