Gefängnis statt Psychiatrie
EGMR – Die Schweiz hat das Recht auf Freiheit eines in Zürich wohnhaften Italieners nicht verletzt. Weil sich der Mann in der psychiatrischen Klinik keiner Behandlung unterziehen wollte, wurde er ins Gefängnis verlegt. Die dort doch noch aufgenommene Therapie erachtet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als ausreichend. (Urteil 43368/08)
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