Ex-Bankangestellte erhalten Aktenkopien
BGer – Eine Schweizer Bank muss zwei ehemaligen Angestellten Kopien der Dokumente aushändigen, die sie 2012 zu deren Person an amerikanische Justizbehörden übermittelt hat. Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Bank gegen die Urteile des Genfer Kantonsgerichts ab. (Urteil 4A_406/2014 und 4A_408/2014)
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