Jusletter

Das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen

Die Tätigkeiten der Meldestelle für Geldwäscherei MROS

  • Autor/Autorin: Arnaud Beuret
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Arnaud Beuret, Das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen, in: Jusletter 23. Februar 2015
Die Meldestelle für Geldwäscherei MROS spielt im Schweizer Geldwäschereibekämpfungsdispositiv eine zentrale Rolle, indem sie als Verbindungs- und Filterfunktion zwischen den Finanzintermediären und den Strafverfolgungsbehörden agiert. Ende 2013 erhielt die MROS wichtige neue Instrumente, um diesen Auftrag effizienter ausführen zu können. Nun hat das Parlament weiteren Anpassungen des Geldwäschereigesetzes zugestimmt, welche unter anderem das Meldewesen massgeblich verändern werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • 1. Die Kernkompetenzen der MROS
  • 1.1. Die Analyse der Verdachtsmeldungen
  • 1.2. Die MROS als Schaltstelle zwischen Finanzintermediären und Strafverfolgungsbehörden
  • 2. Die neuen Kompetenzen der MROS
  • 2.1. Art. 11a Abs. 2 GwG
  • 2.2. Austausch mit ausländischen Gegenstellen
  • 2.3. Abschluss von Memoranda of Understanding
  • 3. Das künftige Meldewesen
  • 3.1. Das Umsetzungsgesetz vom 12. Dezember 2014
  • 3.2. Das neue Meldewesen
  • Fazit

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