Justiz kürzt Instanzenweg bei Sexualstraftäter ab
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Justizbehörden des Kantons St. Gallen die Beschwerdemöglichkeiten eines zu verwahrenden Sexualstraftäters beschnitten haben. Obwohl kein rechtskräftiger Entscheid bezüglich der Aufhebung der stationären Massnahme vorlag, wurde über die Verwahrung entschieden. (Urteil 6B_227/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare