Jusletter

IV-Stelle muss wegen Kriegstraumas Rente bezahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, IV-Stelle muss wegen Kriegstraumas Rente bezahlen, in: Jusletter 23. März 2015
BGer – Die IV-Stelle Basel-Stadt hat einem im Bosnien-Krieg durch Granatsplitter verletzten und traumatisierten Mann keine Rente bezahlen wollen, ist nun aber vor Bundesgericht abgewiesen worden. Die Stelle ordnete die posttraumatische Belastungsstörung gleich ein wie ein Schleudertrauma. (Urteil 8C-538/2014)

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