IV-Stelle muss wegen Kriegstraumas Rente bezahlen
BGer – Die IV-Stelle Basel-Stadt hat einem im Bosnien-Krieg durch Granatsplitter verletzten und traumatisierten Mann keine Rente bezahlen wollen, ist nun aber vor Bundesgericht abgewiesen worden. Die Stelle ordnete die posttraumatische Belastungsstörung gleich ein wie ein Schleudertrauma. (Urteil 8C-538/2014)
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