Ausweisung eines wegen Tötung verurteilten Flüchtlings ist zulässig
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz mit der Aberkennung des gewährten Asyls und dem Ausweisungsbeschluss gegenüber einem Türken keine Menschenrechte verletzt hat. Der psychisch kranke Mann hatte 2001 seine Frau getötet.
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