Jusletter

Einmanngesellschaften und ungetreue Geschäftsbesorgung

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 6B_20/2015 vom 16. März 2015 (zur Publikation vorgesehen)

  • Autor/Autorin: Damian K. Graf
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Straftaten gegen das Vermögen, Aktienrecht
  • Zitiervorschlag: Damian K. Graf, Einmanngesellschaften und ungetreue Geschäftsbesorgung, in: Jusletter 20. April 2015
Das Bundesgericht hat in Bestätigung seiner Rechtsprechung festgehalten, dass Gesellschaftsorgane auch in Einmanngesellschaften Art. 158 StGB verletzen können, wenn sich die Schädigung auf das Aktienkapital und die gebundenen Reserven erstreckt. Dies selbst dann, wenn die Gesellschaft nach gesellschaftsrechtlichen Massstäben gültig in das inkriminierte Verhalten eingewilligt hat. Damit wird die Abkehr von Art. 158 StGB als Schutznorm zugunsten des Geschäftsherrn hin zu einer Bestimmung bestätigt, die im Kontext juristischer Personen zugleich individuellen Gläubigerinteressen dient; eine Entwicklung, die sich nicht rechtfertigen lässt.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt und Verfahrensgeschichte
  • II. Urteilserwägungen
  • III. Anmerkungen
  • 1. Art. 158 Ziff. 1 StGB im Überblick
  • 2. Schutz fremden Vermögens als Normzweck
  • 3. Fremdes Vermögen als Tatobjekt
  • 4. Pflichtwidrigkeit
  • 5. Rechtfertigende Einwilligung
  • IV. Fazit

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.