Aargauer Regierungsrat muss Spitaltarif neu festsetzen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aargauer Exekutive bei der Bestimmung des Tarifs für die stationäre Spitalbehandlung im Kantonsspital Baden falsch vorgegangen ist. Es hat eine Beschwerde von 45 in der Tarifsuisse zusammengeschlossenen Krankenkassen teilweise gutgeheissen. (Urteil C-4264/2013)
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