Jusletter

Billag darf keine Mehrwertsteuer erheben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze
  • Zitiervorschlag: Jurius, Billag darf keine Mehrwertsteuer erheben, in: Jusletter 4. Mai 2015
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Radio- und Fernsehgebühr nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Der Gebührenzahler erhält nämlich keine direkte Leistung vom Bund. Ein solches Austauschverhältnis bildet jedoch die Grundlage für die Erhebung einer Mehrwertsteuer. (Urteil 2C_882/2014)

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