Nach Ermordung von Vater vor Bundesgericht abgewiesen
BGer – Die junge Frau, die im Juli 2011 in Beringen SH ihren Vater erstochen und die Mutter schwer verletzt hat, ist vom Bundesgericht abgewiesen worden. Damit bleibt es dabei: Lebenslänglicher Freiheitsentzug wegen Mordes und Mordversuchs, aufgeschoben zu Gunsten einer stationären Massnahme. (Urteil 6B_55/2015)
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