Jusletter

Der Einsatz strafrechtlich verbotener Mittel bei Abstimmungen aus verfassungsrechtlicher Perspektive

  • Autoren/Autorinnen: Andreas Glaser / Arthur Brunner
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Andreas Glaser / Arthur Brunner, Der Einsatz strafrechtlich verbotener Mittel bei Abstimmungen aus verfassungsrechtlicher Perspektive, in: Jusletter 8. Juni 2015
Die Autoren sind – anders als Denise Buser in Jusletter vom 18. Mai 2015 – der Meinung, dass die nachträgliche strafrechtliche Sanktionierung privater Interventionen in Abstimmungskämpfen für sich alleine kein hinreichender Grund ist, eine Abstimmung aufzuheben. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Auswirkungen solcher Interventionen auf die freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten. Sofern diese Wirkungen schon vor einer Abstimmung erkennbar sind, ist innerhalb der Fristen von Art. 77 Abs. 2 BPR Beschwerde zu erheben. Eine andere Praxis wäre mit zentralen verfassungsrechtlichen Grundsätzen unvereinbar.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Verfassungsrechtliche Sicherstellung einer freien und unverfälschten Willensbildung
  • III. Strafrechtliche Verurteilung als Indiz für die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit privater Interventionen in Abstimmungskämpfen?
  • IV. Strafrechtliche Verurteilung als unechtes Novum?
  • V. Weitergehende Überlegungen
  • VI. Schluss

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