Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Wie können Wahlen eines Verwaltungsrates erfolgreich angefochten werden? Wie wirkt sich die Teilnahme von ungültig gewählten Verwaltungsratsmitgliedern auf zwischenzeitliche Rechtsgeschäfte aus? Welche Rechtswirkung hat die Gutheissung einer Anfechtungsklage in diesem Zusammenhang? Während Lehre und Gerichte sich zu diesen Fragestellungen nicht vertieft äussern, legt Peter V. Kunz den Fokus auf den praxisrelevanten Themenbereich rund um die Anfechtungsklage gemäss Art. 706 f. OR.

Der schwierigen Auslegung des Begriffs «erhebliche Beeinträchtigung» des Wettbewerbs als Grundkategorie des Kartellrechts widmet sich Andreas Heinemann. Er betrachtet die Begriffskomponenten getrennt – «Erheblichkeit» bestimmt die Anforderungen an das Schädlichkeitspotential; «Beeinträchtigung» betrifft das Verhältnis zwischen Abrede und Wettbewerbsbeschränkung – und fordert, dass auch die soziale Schädlichkeit zu Interpretationen im Kartellrecht herangezogen werden muss.

Grenzüberschreitender Drogenhandel fordert eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten ein. Die Strafandrohungen der einzelnen Staaten und die Durchsetzung der internationalen Rechtshilfe stehen hierbei nicht selten im Widerspruch. Malika Belet untersucht am Beispiel des Verhältnisses Schweiz – USA die Zusammenarbeit im Rauschmittelbereich.

Das Urteil des Bundesgerichts vom 3. Juni 2015 hat hohe Wellen geschlagen. So wurde die bisherige Rechtsprechung zur invalidisierenden Wirkung von somatoformen Schmerzstörungen und vergleichbaren psychosomatischen Leiden – auch als «Überwindbarkeitsrechtsprechung» oder «Zumutbarkeitsrechtsprechung»  bekannt geworden – in wesentlichen Punkten geändert. Thomas Gächter und Michael E. Meier begrüssen den Entscheid, geben erste Hinweise auf die Bedeutung und Einordnung dieser Praxisänderung und diskutieren mögliche Auswirkungen auf die weitere Praxis.

Mit der ZGB-Teilrevision hat der Gesetzgeber Sicherungsübereignungen gesetzlich verankert und ausserdem die Entwicklung des Konzepts der treuhänderischen Verwaltung von Register-Schuldbriefen ermöglicht. Sladjana Rmandić erläutert zunächst die Bedeutung des Begriffs Begebungsart und zeigt dann die praktische Relevanz der einzelnen Begebungsarten auf.


Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche. 
 

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

Sandrine Lachat
Leiterin Jusletter Suisse Romande

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