Asylwesen: Traumatisierung ist ein Indiz, aber kein Beweis für erlebte Misshandlungen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem zur BVGE-Publikation bestimmten Urteil eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei asylsuchenden Personen eine ärztlich diagnostizierte Traumatisierung als Beweis für Misshandlungen genügt. Das Gericht kommt dabei zum Schluss, dass eine nachweisbare Traumatisierung ein Indiz, jedoch kein Beweis für erlebte Misshandlungen sein kann. (Urteil D-5781/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare