Erwin Sperisen erzielt Erfolg gegen Augenzeugen
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Erwin Sperisen gutgeheissen. Es hat entschieden, dass der ehemalige guatemaltekische Polizeichef berechtigt ist, gegen die Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung gegen den Hauptzeugen in seinem Verfahren Beschwerde zu führen. (Urteil 6B_243/2015)
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