Gel en lien avec l’affaire Gazprom
BStGer – Die Beschwerde des ehemals leitenden Angestellten von Gazprom gegen die Beschlagnahme von Geldern auf Schweizer Konten hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts abgewiesen. Dieser ehemalige Mitarbeiter des russischen Gasriesen steht in Kürze deswegen vor Gericht. (Urteil BB.2014.191) (sts)
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