Private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland
Ab dem 1. September 2015 sind Söldnerfirmen in der Schweiz verboten. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2015 entschieden, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) und die dazugehörende Verordnung auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen.
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