Jusletter

Aufsicht über Grosslotterien

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden, Bund und Kantone, Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Aufsicht über Grosslotterien, in: Jusletter 10. August 2015
BGer – Die Interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) darf darüber entscheiden, ob eine Grosslotterie verbotene oder bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausübt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Euro-Lotto Tipp AG ab, mit der sie die Zuständigkeit der Comlot für die kommende Beurteilung ihres Falles bestritten hatte. (Urteil 2C_1086/2013)

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