Autobahnvignette auf Klarsichtfolie
BGer – Wer eine Autobahnvignette auf Klarsichtfolie klebt und so am Fahrzeug anbringt, macht sich der Verfälschung amtlicher Wertzeichen schuldig. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Bundesstrafgerichts gegen einen Autolenker. (Urteil 6B_974/2014)
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