Bedingte Geldstrafe für Insiderhandel
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen ehemaligen Verwaltungsrat der Schulthess Group AG wegen Insiderhandels zu einer bedingten Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 3'000 Franken schuldig gesprochen. (Urteil SK.2015.14)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare