Smartphone eines gewaltbereiten Fussballfans darf untersucht werden
BGer – Die Smartphone-Daten eines mutmasslichen Aargauer Hooligans dürfen zumindest teilweise für eine Strafuntersuchung verwendet werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen gegen eine Entsiegelung abgewiesen. (Urteil 1B_131/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare