Jusletter

Kontoführung, Anlageberatung und Vermögensverwaltung für Privatkunden

Aktuelle Entwicklungen

  • Autor/Autorin: Rolf H. Weber
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Obligationenrecht, Bankrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Rolf H. Weber, Kontoführung, Anlageberatung und Vermögensverwaltung für Privatkunden, in: Jusletter 31. August 2015
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gestaltet sich der auftragsrechtliche Pflichtenkanon des Finanzdienstleisters abhängig davon, ob es sich bei der Finanzdienstleistung um ein Execution Only-Geschäft, um Anlageberatung oder um Vermögensverwaltung handelt, unterschiedlich. Der Aufsatz erläutert die bundesgerichtlichen Abgrenzungskriterien sowie die Pflichten der Finanzdienstleister für das jeweilige Geschäft anhand der neueren Rechtsprechung, gefolgt von Hinweisen zum Vorentwurf des FIDLEG, welcher neu einen der MiFID II nachempfundenen Suitability- und Appropriateness-Ansatz verankert, um den Kundenschutz in Finanzgeschäften zu stärken.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Vorvertragliche und vertragliche Aufklärungspflichten des Finanzdienstleisters gegenüber den Kunden im Anlagegeschäft
  • 1. Dreiteilung gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung im Überblick
  • 2. Pflichten der Finanzdienstleister im Allgemeinen
  • a. Rechtsgrundlage
  • b. Treue- und Sorgfaltspflicht
  • aa) Pflicht zur getreuen und sorgfältigen Ausführung des Auftrags
  • bb) Aufklärungspflicht (Informationspflicht)
  • cc) Beratungs-, Warn- und Überwachungspflicht
  • c. Rechenschaftspflicht
  • aa) Herausgabe von Vergütungen Dritter bei Vorliegen eines Auftragsverhältnisses
  • bb) Pflicht zur Herausgabe von Bankunterlagen an den Kunden
  • d. Pflicht zur Informationsbeschaffung
  • e. Rechtsfolgen der Pflichtverletzung
  • 3. Pflichten des Kunden
  • 4. Aufklärungspflichten des Finanzdienstleisters bei Execution Only-Geschäften
  • a. Vertragsgegenstand
  • b. Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflicht
  • c. Aufklärungspflicht bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses
  • 5. Aufklärungspflichten des Finanzdienstleisters bei der Anlageberatung
  • a. Vertragsgegenstand
  • b. Umfang der Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflicht
  • c. Aufklärung für erfahrene Kunden (Empfehlung auf «Augenhöhe»)
  • d. Konkludenter Vertragsabschluss
  • e. Punktuelle Beratungsdienstleistung
  • f. Pflicht zur unaufgeforderten Beratung beim unerfahrenen Kunden
  • 6. Aufklärungspflichten und weitere Pflichten des Finanzdienstleisters bei der Vermögensverwaltung
  • a. Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge
  • b. Vertragsgegenstand
  • c. Vertragliche Aufklärungspflicht bei Anbahnung und Abwicklung von Vermögensverwaltungsverträgen
  • d. Erstellen eines Kundenprofils (Dokumentationspflicht)
  • e. Umfang der Aufklärungs-, Beratungs-, Warn- und Überwachungspflicht
  • 7. Standesregeln und weitere spezialgesetzliche Pflichten
  • 8. Zwischenbilanz
  • III. Aufklärungspflichten des Finanzdienstleisters im Privatkundengeschäft gemäss VE-FIDLEG
  • 1. Gesetzeszweck und Geltungsbereich
  • 2. Rechtliche Natur
  • 3. Kundensegmentierung
  • 4. Eignungsprüfung (Prinzip der Suitability)
  • 5. Angemessenheitsprüfung (Prinzip der Appropriateness)
  • 6. Dreiteilung des Bankkundengeschäft gemäss VE-FIDLEG sowie Änderungsvorschlag
  • IV. Fazit: Zu erwartende Neuerungen für Finanzdienstleister

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