Zürcher Ex-BVK-Anlagechef wird vom Bundesgericht abgewiesen
BGer – Der ehemalige Anlagechef der Zürcher Beamtenversicherungskasse BVK, Daniel Gloor, muss seine sechsjährige Freiheitsstrafe absitzen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgewiesen, wie aus dem am 28. August 2015 publizierten Urteil hervorgeht. (Urteil 6B_1110/2014)
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