«PolyReg» muss Geldwäscherei-Regeln nach FINMA-Vorgabe anpassen
BVGer – Die Selbstregulierungsorganisation für Dienstleister im Finanzbereich «PolyReg» muss ihr Reglement fast vollständig gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA anpassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Vereins gegen das Diktat der FINMA weitgehend abgewiesen. (Urteil B-2200/2014)
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