Beschwerde zu Zweitwohnungen unzureichend beurteilt
BGer – Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden muss den Fall eines Bauobjekts für Zweitwohnungen in der Gemeinde Brigels (GR) nochmals beurteilen. Es hat nur einen Teil der Rügen der Vereinigung Helvetia Nostra geprüft. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht nun entschieden hat. (Urteil 1C_630/2014)
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