Ehemaliger AKW-Mitarbeiter galt zu Recht als Sicherheitsrisiko
BGer – Ein früherer Mitarbeiter der Betriebswache im Atomkraftwerk Mühleberg wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Der Mann wehrte sich vergeblich gegen den negativen Bescheid nach einer Personensicherheitsüberprüfung, was 2013 zum Verlust seiner Stelle führte. (Urteil 1C_635/2014) (nse)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare