Verweigerte Namensänderung verstösst nicht gegen Menschenrechte
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde einer Frau mit somalischer Herkunft nicht eingetreten. Weil ihr lediger Name, ausgesprochen auf die in der Schweiz übliche Art, eine negative Bedeutung hat, verlangte sie eine Änderung, die ihr von den Schweizer Behörden verwehrt wurde. (Urteil 12209/10)
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