Jusletter

Das Tatbestandselement der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen in den Art. 33–35 FINMAG

  • Autor/Autorin: Philipp Haberbeck
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG), Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: Philipp Haberbeck, Das Tatbestandselement der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen in den Art. 33–35 FINMAG, in: Jusletter 2. November 2015
Die FINMA hat nach Abschluss ihres gegen die UBS als Devisenhändlerin gerichteten Enforcementverfahrens bekannt gegeben, dass sie gegen elf involvierte Personen Enforcementverfahren eröffnet habe, um in diesem Kontext persönliche Verantwortlichkeiten abzuklären. Vor diesem Hintergrund fragt sich insbesondere, ob sich im Devisenhandel tätige Bankmitarbeiter in der Schweiz einer Verletzung einer aufsichtsrechtlichen Bestimmung schuldig machen konnten/können. Auf diese Frage wird im Beitrag eingegangen und dahingehend beantwortet, dass sie zu verneinen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Diskussion
  • A. Der Devisenhandel ist in der Schweiz zurzeit nicht gesetzlich reguliert
  • B. Die Gewährsbestimmung von Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG setzt eine hierarchisch hohe Funktion voraus
  • C. Das BEHG ist auf den Devisenhandel nicht anwendbar
  • D. Das FINMA-RS 13/8 «Marktverhaltensregeln» ist auf den Devisenhandel nicht anwendbar
  • E. Bankinterne Vorschriften im Devisenhandel sind keine aufsichtsrechtlichen Bestimmungen im Sinne des FINMAG
  • III. Zusammenfassung

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