Jusletter

Zur Freiwilligkeit und zur Ausdrücklichkeit der Einwilligung im Datenschutzrecht

  • Autor/Autorin: David Vasella
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: David Vasella, Zur Freiwilligkeit und zur Ausdrücklichkeit der Einwilligung im Datenschutzrecht, in: Jusletter 16. November 2015
Die Einwilligung spielt im Datenschutzrecht als Rechtfertigungsgrund eine wichtige Rolle (Art. 13 Abs. 1 DSG). Einwilligungen, die meist über AGB eingeholt werden, sind dabei nur wirksam, wenn sie informiert, freiwillig und – soweit es um eine Bearbeitung besonders schützenswerter Daten oder von Persönlichkeitsprofilen geht – ausdrücklich erfolgen (Art. 4 Abs. 5 DSG). Dabei sind die Anforderungen insbesondere an die Freiwilligkeit und Ausdrücklichkeit nicht ganz klar, und der Schlussbericht des EDÖB i.S. PostFinance hat die Unklarheiten erheblich verstärkt. Der Beitrag versucht deshalb, zur Klärung beizutragen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Der Schlussbericht des EDÖB i.S. PostFinance
  • 2.1. Ausgangslage
  • 2.2. Zur Freiwilligkeit und Ausdrücklichkeit im Schlussbericht
  • 2.3. Exkurs: Fragwürdige Ausführungen zum Begriff besonders schützenswerter Personendaten und zur Datenrichtigkeit
  • 3. Zur Freiwilligkeit einer Einwilligung
  • 3.1. Grundsatz
  • 3.2. Kein datenschutzrechtlicher Kontrahierungszwang
  • 4. Zur Ausdrücklichkeit einer Einwilligung
  • 4.1. Das Verständnis der «Ausdrücklichkeit» nach dem EDÖB
  • 4.2. Das Verständnis der «Ausdrücklichkeit» in der Literatur
  • 4.3. Auslegung von Art. 4 Abs. 5 DSG
  • 4.4. Konkretisierung durch Parteivereinbarung?
  • 4.5. Ausdrückliche Einwilligung durch Zustimmung zu AGB?
  • 5. Ergebnisse

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