Enteignungen zu Unrecht ausgeschlossen
BGer – Der Zürcher Kantonsrat hat die Möglichkeit von Enteignungen zur Realisierung von Seeuferwegen zu Unrecht generell ausgeschlossen. Die neue Bestimmung im Zürcher Strassengesetz verstösst gegen Bundesrecht und wird aufgehoben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Vereins «Ja zum Seeuferweg» gut. (Urteil 1C_157/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare