Neue Gerichtsorganisation mit sechs Abteilungen
Das Gesamtgericht 1 hat am 17. November 2015 entschieden, dass das Bundesverwaltungsgericht künftig in sechs statt fünf Abteilungen organisiert wird. Es ist vorgesehen, die hierfür notwendigen organisatorischen und technischen Anpassungen sukzessiv bis Mitte 2016 einzuführen.
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