Grenzüberschreitendes Geschäft mit US-Kunden
Zwischen 2010 und 2011 führte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ein Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär & Co. AG. Gegenstand des Verfahrens war das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft der Bank mit US-Privatkunden.
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