Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Fälle bezüglich Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) sind heute in allen Kantonen zahlreich zu verzeichnen. So manch einer hat bekanntlich auch schon versucht, sich durch Flucht in angrenzendes Kantonsgebiet der Fahrfähigkeitskontrolle beziehungsweise deren Folgen zu entziehen. Salim Rizvi analysiert das aktuell dazu ergangene Urteil des Bundesgerichts vom 18. Januar 2016. Seiner Meinung nach überzeugt es, dass die kantonale Zuständigkeitsordnung (Territorialprinzip) nicht die Interessen der beschuldigten Person schützt, sondern der Wahrung der Souveränität des Kantons dienen sollte.
 
Stockwerkeigentum besteht immer häufiger in der Form von vertikalem oder kombiniertem Eigentum an mehreren Gebäuden. Daher werden Entscheide, die einstimmig beschlossen werden müssen, immer problematischer. Amédéo Wermelinger macht hierfür zu einem grossen Teil die heutige Gesellschaft verantwortlich: Massnahmen, die einem dienen, denen stimmt man gerne zu – Massnahmen, von denen man selber nichts hat,  werden verweigert, ungeachtet eines Nutzens für den anderen Stockwerkeigentümer.
 
Eine Umsetzung der durch die Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 über die sog. Masseneinwanderungsinitiative eingeführten Art. 121a und 197 Ziff. 11 der Bundesverfassung (BV) ist noch nicht abgeschlossen (siehe auch Astrid Epiney, Zur (teilweisen) «Unmöglichkeit» der Umsetzung von auf Volksinitiativen beruhenden Verfassungsbestimmungen am Beispiel der Art. 121a, 197 Ziff. 11 BV, in: Jusletter 10. August 2015). Derweilen versucht der Bundesrat mit der EU eine Einigung zum Freizügigkeitsabkommen zu erzielen. Christa Tobler schildert das Massnahmenpaket für das Vereinigte Königreich, soweit es die Frage der Sozialleistungen und der Freizügigkeit betrifft. Es besteht angesichts der Entwicklungen innerhalb der EU Hoffnung darauf, dass sie sich doch noch zu Verhandlungen über eine Revision des FZA bereit erklären könnte, allerdings nicht mit Bezug auf Höchstzahlen, Kontingente und Schweizer Vorrang.
 
Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay beschäftigen sich mit verschiedenen Fragen rund um den Erbschein. Unter anderem zeigen sie auf, wann dieser ausgestellt werden darf und wie es sich bei einer Ausschlagung der Erbschaft damit verhält.
 
Kurt Pärli schliesslich bietet uns anhand seiner Abschiedsvorlesung an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW einen angeregten Diskurs zur Frage: Gibt es ein Recht auf Faulheit? Seine eigenen Ausführungen lassen ihn daran zweifeln. Faule Helden mögen wir zwar in Literatur sowie Theater und die Philosophen loben den Müssiggang, das Recht hingegen stärkt eher die Fleissigen; Die Faulen riskieren Sanktionen, vor allem dann, wenn sich auf sozialstaatliche Unterstützung angewiesen sind.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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