Neues Ausschaffungsrecht tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft
Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen bringen strengere Regelungen bei der Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer.
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