Jusletter

Das Burkaverbot im Lichte der Religionsfreiheit

Ist die Tessiner kantonale Verfassungsbestimmung über das Gesichtsverhüllungsverbot mit Art. 15 BV vereinbar?

  • Autor/Autorin: Samuele Vorpe
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Zitiervorschlag: Samuele Vorpe, Das Burkaverbot im Lichte der Religionsfreiheit, in: Jusletter 20. Juni 2016
Im Kanton Tessin wurde 2013 per Volksabstimmung ein Burkaverbot angenommen, welches aus dem französischen Gesetz «interdisant la dissimulation du visage dans l’espace public» abgeleitet wurde. Darüber hinaus wurde am 25. Februar 2016 die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» lanciert. Diesbezüglich kann das Urteil des EGMR S.A.S. gegen Frankreich vom 4. Juli 2014 über das Burkaverbot nicht ganz überzeugen, insbesondere in Bezug auf den weiten Ermessensspielraum zugunsten des Staates, der gar eine willkürliche Anwendung solcher Verbote ermöglicht. Nach der Überprüfung der Vereinbarkeit des Burkaverbots mit Art. 15 BV, stellt diese staatliche Massnahme einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Religionsfreiheit dar.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Tessiner Gesichtsverhüllungsverbot
  • 3. Aktueller Stand auf Bundesebene
  • 4. Materielle Prüfung des Gesichtsverhüllungsverbots
  • 4.1. Schutzbereich der Religionsfreiheit
  • 4.1.1. Persönlicher Schutzbereich
  • 4.1.2. Sachlicher Schutzbereich
  • 4.2. Eingriff in den Schutzbereich
  • 4.3. Gesetzliche Grundlage
  • 4.3.1. Erfordernis des Rechtssatzes
  • 4.3.2. Erfordernis der Gesetzesform
  • 4.4. Genügendes Eingriffsinteresse
  • 4.4.1. Öffentliche Ordnung und Sicherheit
  • 4.4.2. Schutz der Rechte und Freiheiten anderer
  • 4.5. Verhältnismässigkeit
  • 4.5.1. Geeignetheit
  • 4.5.2. Erforderlichkeit
  • 4.5.3. Zumutbarkeit
  • 4.5.4. Frage des Konsens
  • 4.6. Kerngehalt
  • 4.7. Ergebnis
  • 5. Schlussfolgerung
  • 5.1. In Bezug auf Urteil des EGMR S.A.S. gegen Frankreich vom 4. Juli 2014
  • 5.2. In Bezug auf das Tessiner Gesichtsverhüllungsverbot

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