Künftiger Aufenthaltsort des Kindes beim Wegzug eines Elternteils ins Ausland
BGer – Das Bundesgericht legt erste Grundsätze fest, die von den Behörden und Gerichten beim Entscheid über den künftigen Aufenthaltsort von Kindern anzuwenden sind, wenn ein gemeinsam sorgeberechtigter Elternteil ins Ausland zieht: Im Zentrum steht die Frage, an welchem Ort unter Berücksichtigung der neuen Situation das Wohl des Kindes aufgrund der konkreten Umstände besser gewahrt sein wird. (Urteil 5A_945/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare