Feststellung von Schichtarbeit bei Swissport ist Sache des Kantons
BVGer – Ob es sich bei der Swissport am Flughafen Zürich um einen unregelmässigen Schichtbetrieb handelt oder nicht, muss das Amt für Wirtschaft und Arbeit Zürich (AWA) und nicht der Bund feststellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde des Schweizerischen Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) abgewiesen. (Urteil B-1605/2015)
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