Keine Fördergelder für Jugendaktivitäten der Heilsarmee
BVGer – Der Bund hat der Heilsarmee 2014 zu Recht keine Finanzhilfe für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit zugesprochen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil B-5474/2014)
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