Mietgericht muss über Manor-Mietverhältnis entscheiden
BGer – Das Mietgericht Zürich muss über eine allfällige Verlängerung des Mietverhältnisses zwischen Manor und der Eigentümerin der Liegenschaft befinden. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Warenhausmieterin Manor nicht eingetreten, die eine Sistierung beantragt hatte. (Urteil 4A_5/2016)
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